Führen im Einklang mit den Ordnungen in Unternehmen
Zum Seminar:
Führungskräfte tragen eine hohe Verantwortung. Von der Qualität und Güte ihrer Entscheidungen hängt viel ab. Sie bewegen sich in einem spannungsfeld unterschiedlicher Erwartungen. Entsprechend streng und kritisch werden sie beobachtet. Ihre Aufgabe verlangt einerseits Loyalität gegenüber den Vorgaben der obersten Unternehmensebene, andererseits aber auch, das Wohl der Mitarbeiter im Blick zu haben.
In Unternehmen wirken systemische Grundordnungen, die wir bei genauer Beobachtung erkennen und beschreiben Können. Handelt die Führungskraft in Übereinstimmung mit diesen Ordnungen, so erleichtert Sie sich das Erreichen gesteckter Ziele. Kennt sie diese aber nicht, nicht oder missachtet sie sie, dann entstehen oft Spannungen, Konflikte und scheinbar unüberwindliche Schwierigkeiten.
In diesem Tagesseminar stellen wir ihnen die wichtigsten systemischen Grundordnungen vor. Darüber hinaus arbeiten wir an konkreten Anliegen der Teilnehmer mit der Methode der Organisations- und Strukturaufstellung. Die Teilnehmer erkennen in kürzester Zeit sowohl wesentliche Dynamiken in ihren jeweiligen Aufstellungen als auch konkrete Lösungsansätze.
Zielgruppe:
Geschäftsführer, Führungskräfte, Personal-/Organisationsentwickler
Seminarziele:
- Klärung der eigenen Position und Rolle im Unternehmen
- Hilfestellung bei anstehenden Entscheidungen
- Erkennen ungenutzter Ressourcen
- Kennenlernen der Aufstellungsmethode und der systemischen Betrachtungsweise
Seminartermin:
auf Anfrage (das Seminar dauert jeweils einen Tag von 9:30 bis 17:30 Uhr)
Seminarort:
Rösrath bei Köln
Seminarleitung:
Helmut Blauen-Barth
Teilnehmer-Zahl:
8 - 14 Personen
Investition:
190,00 Euro Seminargebühr sowie
25,00 Euro Tagungspauschale (Mittagessen, 2 Kaffeepausen)
(Preise zzgl. 19% MwSt.)
Teilnahmebedingungen:
Jeder erklärt mit seiner Anmeldung, dass er an dem Seminar selbstverantwortlich teilnimmt. Bei Rücktritt bis zu 4 Wochen vor Seminarbeginn wird die Seminargebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50 Euro erstattet. Nach dieser Frist wird die Seminargebühr nur erstattet, wenn der Platz noch anderweitig besetzt werden kann.